Richtlinien

Richtlinien für die Durchführung von Erdarbeiten bei der Erstellung von Wasserhausanschlüssen

  • Vor Beginn der Arbeiten ist die Lage der Anschlussleitung abzustimmen. Der WBV bestimmt die Anschlussstelle sowie Material, Dimension und Führung der Hausanschlussleitung.
  • Der Leitungsgraben für die Anschlussleitung ist möglichst geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf dem kürzesten Wege von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen.
  • Der Anschlussnehmer oder der von ihm beauftragte Tiefbauunternehmer ist verpflichtet, die Lage von Erdleitungen bei allen zuständigen Versorgungsträgern festzustellen und die Arbeiten zu koordinieren. Der Anschlussnehmer haftet für alle Schäden, die durch die Ausführung von Erdarbeiten entstehen.
  • Für den Aufbruch von öffentlichen Straßenflächen sowie für die Durchpressung der Anschlussleitung durch den Straßenkörper ist die Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers erforderlich. Die Genehmigung muss der Anschlussnehmer oder der von ihm beauftragte Tiefbauunternehmer beantragen.
  • Der Rohrgraben muss in der Regel 1,20 Meter tief und mindestens 0,40 Meter breit sein. Der Arbeitsraum an der Anschlussstelle ist mindestens mit einer Breite von 1,00 Meter und einer Länge von 1,50 Meter in einer Tiefe bis 0,20 Meter unter der Versorgungsleitung herzustellen. Die Größe des Arbeitsraumes ist an der Baugrubensohle zu messen. Die Versorgungsleitung muss in der Mitte der Baugrube liegen.
  • Die Mauerdurchführung (außer bei Mehrspartenanschlüssen) und das Schutzrohr werden grundsätzlich vom WBV geliefert. Der Mauerdurchbruch ist bauseits herzustellen.
    Fordern Sie die benötigten Materialen bitte rechtzeitig vor Beginn der Tiefbauarbeiten an! Die Verwendung von anderen Schutzrohren wird nicht akzeptiert!
  • Die Lieferung und Montage des Wasserleitungsrohres erfolgt durch den WBV. Zeigen Sie uns bitte eine Woche vorher den Beginn der Arbeiten an und benennen Sie uns den beauftragten Tiefbauunternehmer.
  • Die Erdung von elektrischen Anlagen an die Hausanschlussleitung ist nicht gestattet.
  • Die Nichtbeachtung vorstehender Richtlinien führt zu Mehrkosten, die der WBV dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellt. Der WBV wird die Verlegung der Hausanschlussleitung verweigern, wenn die Richtlinien nicht beachtet und insbesondere einschlägige DIN-Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten werden.
  • Es wird empfohlen, diese Richtlinien zum Vertragsinhalt bei der Vergabe von Tiefbauarbeiten zu machen.

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